Ein Geständnis ist, ganz allgemein, das Einräumen einer Person eines bestimmten Sachverhalts, der ihr zur Last gelegt wird. Speziell gilt als Geständnis, wenn eine Person erklärt, dass Tatsachenbehauptungen einer anderen Person zutreffen, die für diese Person ungünstig sind.
Geständnisse sind damit formal zwar nicht als Beweismittel vorgesehen, gelten jedoch als personales Beweismittel. Es gehört jedoch nur zu den Beweismitteln im weiteren Sinne, da in einer Verhandlung vor Gericht die Beweisaufnahme erst nach der Vernehmung des Angeklagten erfolgt.