Der Interessenkonflikt ist ein Konflikt, der durch das Zusammentreffen gegensätzlicher Interessen in einer Person entsteht, die ihren Ursprung im unterschiedlichen Status dieser Person haben.
Rechtsanwälten ist es verboten, sich in Ausübung ihrer Tätigkeit in Interessenkonflikte zu begeben. Sie dürfen in derselben Rechtssache keine widerstreitenden Interessen vertreten. Sie unterliegen in einem solchen Fall einem Tätigkeitsverbot.